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   OVG Berlin-Brandenburg, 06.08.2020 - 4 S 23.20   

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https://dejure.org/2020,79323
OVG Berlin-Brandenburg, 06.08.2020 - 4 S 23.20 (https://dejure.org/2020,79323)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.08.2020 - 4 S 23.20 (https://dejure.org/2020,79323)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. August 2020 - 4 S 23.20 (https://dejure.org/2020,79323)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 33 Abs 2 GG, § 19 BG BB
    Abweichung von Beurteilungsvorschlag des Entwurfsverfassers

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 33 Abs 2 GG, § 19 BG BB, BeurtVV BB, § 146 Abs 4 VwGO
    Landesbehörde; Abteilungsleitung; Bestenauslese; dienstliche Beurteilung; Entwerfer; Beurteiler; Begründung des Gesamturteils; Tatsachengrundlage; Selbsteinschätzung der Beurteilten; Änderung des Beurteilungsvorschlags; Beurteilungsvermerk; kein Regelbeurteilungssystem; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.08.2020 - 4 S 23.20
    Die Antragstellerin bezieht sich insoweit auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - und meint, das Gesamturteil müsse sich nachvollziehbar und plausibel aus den Einzelbewertungen herleiten lassen.

    Schließlich steht die Zulässigkeit von dienstlichen Beurteilungen im Ankreuzverfahren höchstgerichtlich fest (BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - juris Rn. 11).

    Eine Dokumentation und Archivierung der Tatsachengrundlagen ist weder in der Beurteilungsrichtlinie vorgesehen noch in der höchstgerichtlichen Rechtsprechung gefordert (siehe BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - juris Rn. 18 f.).

    Jedenfalls unmittelbare Vorgesetzte haben regelmäßig eine ausführliche Anschauung der jahrelang gezeigten Leistungen und Befähigungen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - juris Rn. 18).

    Die beurteilte Person kann sich ihre dienstliche Beurteilung plausibilisieren lassen (BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - juris Rn. 20).

    Die Werturteile in dienstlichen Beurteilungen setzen sich aufgrund einer Vielzahl tatsächlicher Vorgänge und Einzelmomente im Laufe eines Beurteilungszeitraums zusammen, die zu einem Gesamteindruck verschmelzen (BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - juris Rn. 18).

    Damit lässt sie das zwischen der Beamtenschaft und dem Dienstherrn bestehende gegenseitige Vertrauensverhältnis (BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - juris Rn. 18) außer Acht.

  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.08.2020 - 4 S 23.20
    Dann sei das Gesamturteil auch ohne Begründung rechtmäßig gefällt (so das Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 64 bis 66).

    Es reicht in der vom Bundesverwaltungsgericht angeführten Fallgruppe stattdessen aus, wenn die Gleichwertigkeit aller Einzelmerkmale sich gesondert (etwa aus der Beurteilungsrichtlinie) ergibt und erst im gerichtlichen Verfahren dargelegt wird (BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 66), um so den Verzicht auf jegliche Begründung des Gesamtergebnisses in der Beurteilungsurkunde als rechtmäßig erscheinen zu lassen.

    Es reicht, wenn die Herleitung des Gesamtergebnisses "erkennbar" wird (BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 - juris 65).

    Er könne, ggf. durch die einzelnen obersten Dienstbehörden, entsprechend seinen Vorstellungen über die Erfordernisse in den einzelnen Verwaltungsbereichen unterschiedliche Beurteilungssysteme einführen, eine Notenskala aufstellen und festlegen, welchen Begriffsinhalt die einzelnen Notenbezeichnungen haben (so das BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 39; im Anschluss daran der Senatsbeschluss vom 22. April 2020 - OVG 4 S 11/20 - juris Rn. 10 ff.; entsprechend schon Bodanowitz, in: Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 9. Auflage 2017, § 11 Rn. 5; Grigoleit, in: Battis, BBG, 5. Auflage 2017, § 21 Rn. 10; teilweise anders noch BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 1 WB 48.07 - juris Rn. 43 f.; siehe zu den verfassungsrechtlichen Implikationen auch den Senatsbeschluss vom 24. Juni 2020 - OVG 4 N 14/20 - juris Rn. 8).

  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.08.2020 - 4 S 23.20
    Wie die Entbehrlichkeit jeglicher Begründung bei gleichgewichtigen Einzelmerkmalen zeigt, muss die dienstliche Beurteilung die Gewichtungen nicht mehr in jedem Fall ausdrücklich wiedergeben (anders noch BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 41; Urteil vom 2. März 2017 - 2 C 51.16 - juris Rn. 18).

    Denn es steht im Ermessen des Dienstherrn festzulegen, welches Gewicht er den einzelnen Merkmalen beimessen will (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 39).

  • BVerwG, 07.11.2017 - 2 B 19.17

    Voreingenommenheit des Beurteilers i.R.d. Regelbeurteilung eines Richters für den

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.08.2020 - 4 S 23.20
    Es besteht die Erwartung, dass die beurteilende Person ihre Pflichten erfüllen kann und will, dass sie willens und in der Lage ist, die Beamtin bzw. den Beamten sachlich und gerecht zu beurteilen (so BVerwG, Beschluss vom 7. November 2017 - 2 B 19.17 - juris Rn. 11 bis 13).

    Angesichts des im Ausgangspunkt von Vertrauen geprägten Verhältnisses bleiben die Beurteilenden solange zuständig, bis ihnen Voreingenommenheit nachzuweisen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. November 2017 - 2 B 19.17 - juris Rn. 11 f.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2020 - 4 S 11.20

    Beförderungsstreit; Ministerium; dienstliche Beurteilung; Begründung des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.08.2020 - 4 S 23.20
    Der Senat hat sich dem bereits angeschlossen (Beschluss vom 22. April 2020 - OVG 4 S 11/20 - juris Rn. 5).

    Er könne, ggf. durch die einzelnen obersten Dienstbehörden, entsprechend seinen Vorstellungen über die Erfordernisse in den einzelnen Verwaltungsbereichen unterschiedliche Beurteilungssysteme einführen, eine Notenskala aufstellen und festlegen, welchen Begriffsinhalt die einzelnen Notenbezeichnungen haben (so das BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 39; im Anschluss daran der Senatsbeschluss vom 22. April 2020 - OVG 4 S 11/20 - juris Rn. 10 ff.; entsprechend schon Bodanowitz, in: Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 9. Auflage 2017, § 11 Rn. 5; Grigoleit, in: Battis, BBG, 5. Auflage 2017, § 21 Rn. 10; teilweise anders noch BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 1 WB 48.07 - juris Rn. 43 f.; siehe zu den verfassungsrechtlichen Implikationen auch den Senatsbeschluss vom 24. Juni 2020 - OVG 4 N 14/20 - juris Rn. 8).

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.08.2020 - 4 S 23.20
    Die an anderer Stelle auf das Beamtenrecht erstreckte Wesentlichkeitsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 - juris Rn. 52, 57) geht nicht soweit, sämtliche Regelungen dem Parlamentsvorbehalt zu unterwerfen.
  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.08.2020 - 4 S 23.20
    Der Beschluss vom 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - befasst sich mit einer Regelung des parlamentarischen Gesetzgebers zur antragslosen Teilzeitverbeamtung (juris).
  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.08.2020 - 4 S 23.20
    Aus dieser Norm ergibt sich, dass der Vergleich der Bewerberinnen und Bewerber vor allem anhand dienstlicher Beurteilungen und maßgeblich in erster Linie nach dem abschließenden Gesamturteil zu erfolgen hat (BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 58).
  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 51.16

    Ankreuzverfahren; Begründung; Einzelbewertungen; Gesamturteil; Gewichtung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.08.2020 - 4 S 23.20
    Wie die Entbehrlichkeit jeglicher Begründung bei gleichgewichtigen Einzelmerkmalen zeigt, muss die dienstliche Beurteilung die Gewichtungen nicht mehr in jedem Fall ausdrücklich wiedergeben (anders noch BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 41; Urteil vom 2. März 2017 - 2 C 51.16 - juris Rn. 18).
  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76

    Oberstufenreform

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.08.2020 - 4 S 23.20
    Nach dem von der Antragstellerin zweimal verkürzt zitierten Beschluss vom 22. Juni 1977 - 1 BvR 799/76 - sind die Gesetzgeber verpflichtet, die wesentlichen Entscheidungen im Schulwesen selbst zu treffen und nicht der Schulverwaltung zu überlassen (juris Rn. 68).
  • BVerfG, 04.07.2018 - 2 BvR 1207/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Auswahlentscheidung zur Besetzung

  • BVerwG, 26.05.2009 - 1 WB 48.07

    Öffentlichkeit der Verhandlung; Vorbehalt des Gesetzes; Wesentlichkeitstheorie;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 - 4 S 17.17

    Wahl Sabine Schudomas zur Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2020 - 4 N 14.20

    Beförderung; Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht; Erfordernis der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2021 - 4 S 34.21

    Dienstliche Beurteilung

    Der Senat hat sich dieser Rechtsprechung bereits angeschlossen (Beschlüsse vom 22. April 2020 - OVG 4 S 11/20 - juris Rn. 5; vom 25. Juni 2020 - OVG 4 S 7/20 - juris Rn. 4; vom 6. August 2020 - OVG 4 S 23/20 - BA S. 3 f.).
  • OLG Köln, 29.04.2022 - 20 U 92/21

    Wirksamkeit eines Altersgruppensprungs

    Im Übrigen ist die zitierte Entscheidung des AG Lichtenberg ausweislich der Angabe in Juris zu der dortigen Rubrik "Verfahrensgang" nicht rechtskräftig, sondern in der Berufungsinstanz beim LG Berlin unter dem dortigen Aktenzeichen 4 S 23/20 anhängig.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.08.2020 - 10 N 43.17

    Deutscher Bundestag; dienstliche Beurteilung; Beurteilungsgespräch;

    Dieser Rechtsprechung zum Regelfall und zu seiner Ausnahme sind sowohl der 4. Senat als auch der 10. Senat des Oberverwaltungsgerichts gefolgt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Mai 2018 - OVG 4 S 43.17 -, juris Rn. 11 und 16; Beschluss vom 29. Mai 2018 - OVG 10 S 66.16 -, juris Rn. 13; Beschluss vom 27. Mai 2019 - OVG 10 N 15.17 -, juris Rn. 9 und 11; zu Ausnahmen vom Begründungserfordernis vgl. auch Beschlüsse vom 22. April 2020 - OVG 4 S 11/20 -, juris Rn. 5, vom 25. Juni 2020 - OVG 4 S 7/20 -, juris Rn. 4 und vom 6. August 2020 - OVG 4 S 23/20 -, BA S. 3 f., zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).
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